Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V.

Rolf Henrich äußert sich über die Unrechtmäßigkeit des Verbots des Neuen Forums. Es sei ein ungeheurer Vorgang, dass der Aufruf zum Dialog mit Staatsfeindlichkeit gleichgesetzt wird. Mit dieser Begründung wolle die DDR-Führung einer breiten Zustimmung in der Bevölkerung begegnen.

 

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Bild 1: Rolf Henrich, Berlin, September 1989, Quelle: Archiv Bürgerbewegung Leipzig / Armin Wiech
Bild 2: „Der vormundschaftliche Staat“, die schonungslose Analyse Henrichs, erschien bereits im April 1989
Bild 3: Rolf Henrich (l.) auf dem Gründungstreffen des Neues Forum in der Gethsemanekirche (mit Jens Reich und Bärbel Bohley), Berlin, 10.11.1989, Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Holger Kulick

 

Biografisches:

Rolf Henrich (Jg. 1944)

  • 1964 Jurastudium in Jena und Berlin
  • 1966 bis 1969 IM der Staatssicherheit
  • 1973 Anwaltskanzlei in Eisenhüttenstadt
  • seit 1978 (Verurteilung von Rudolf Bahro) kritische Auseinandersetzung mit dem Sozialismus in der DDR
  • April 1989 Veröffentlichung „Der vormundschaftliche Staat. Vom Versagen des real existierenden Sozialismus“
  • SED-Ausschluss, Berufsverbot
  • Sept. 1989 Mitunterzeichner des Gründungsaufrufes zum Neuen Forum

 

Gesprächsprotokoll:

Länge: 3:56 min

Henrich hält ein Plädoyer nach dem Verbot des Neuen Forums über die Unrechtmäßigkeit dieser Entscheidung. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass der Aufruf zum Dialog mit Staatsfeindlichkeit gleichgesetzt werde. Nach einem Treffen von zwei Unterzeichnern in der Hauptabteilung Innere Angelegenheiten am 25.9.1989 ist diese Ablehnungsbegründung vom Tisch. Jetzt heißt es, es gebe keine gesellschaftliche Relevanz für ein solches Bündnis. Doch nachdem einige Tausend Menschen den Gründungsaufruf unterzeichnet haben, ist auch diese Begründung unrichtig.

Man werde weiterarbeiten, aber keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen. Für eine rechtliche Nachprüfung der Entscheidung fehlt es an unabhängigen Gerichten in der DDR.

 


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