Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V.

Roland Jahn und Peter Wensierski interviewen die damalige Staatsanwältin, die 1979 die Hausdurchsuchung bei Robert Havemann in Grünheide leitete. Erst an Hand von vorliegenden Dokumenten musste sie eingestehen, dass es politische Absprachen zwischen Justiz, SED und Untersuchungsorganen gab.

  • 1_RHG_Fo_HAB_09781

 

Robert Havemann (4.v.l.) bei einer Lesung auf dem Grundstück von Ulrike und Gerd Poppe, 27.6.1981, Quelle: Gerd Poppe/Robert-Havemann-Gesellschaft

 

Gesprächsprotokoll:

Länge: 17:40 min

Das Gespräch wurde von Roland Jahn und Peter Wensierski geführt.

Eleonore Heyer war Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, Abteilung für politische Strafsachen über die Hausdurchsuchung bei Robert Havemann in Grünheide 1979.

Frau Heyer kann sich nicht mehr genau erinnern. Sie beruft sich auf die Verdachtsmomente eines Devisenvergehens bei Havemann und die sich daraus ergebene Strafprozessordnung der DDR. Sie erläutert die formale Vorgehensweise. Vorgaben seitens der Staatssicherheit habe es nicht gegeben. Zwar können Untersuchungsorgane Vorschläge unterbreiten, aber die Entscheidung bliebe bei der Staatsanwaltschaft.

An die Beweislage zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann sie sich nicht mehr erinnern. Frau Heyer verwahrt sich gegen die Behauptung eines politischen Verfahrens (ebenso wie bei Stefan Heym). Es ginge um eine konkrete Straftat, unabhängig von der Person. Als Staatsanwältin habe sie Gesetze des Landes einzuhalten und durchzusetzen. Das wäre in jedem Land die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Hier war es eben die Gesetzgebung der DDR.

Havemann kannte sie bereits aus ihrer Studienzeit in den 1950er Jahren, als sie gemeinsam auf Friedensdemonstrationen in West-Berlin waren. Frau Heyer kann es daher nicht verstehen, weshalb Havemann sich von „unserer Sache“ entfernt hat. Persönlich sah sie ihn damals als „Verräter“. Trotz ihrer subjektiven Meinung habe sie damals „pflichtgemäß“ den Tatvorwurf geprüft. An Hand von vorliegenden Dokumenten muss sie eingestehen, dass es politische Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Untersuchungsorganen gab. Was da im Detail geschah kann sie nicht sagen auch welchen Einfluss Honecker oder Mielke hatten.

 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese Cookies sind essenziell für den Betrieb der Seite. Dabei handelt es sich um sogenannte Session-Cookies und ein Cookie, das Ihre Cookie-Einstellungen speichert. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.