Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V.
Bausoldaten
In der DDR gab es kein verfassungsmäßiges Recht auf Wehrdienstverweigerung. Auf Druck der evangelischen Kirchen wurde 1964 der waffenlose „Ehrendienst“ innerhalb der Baueinheiten eingeführt. Damit wurde meist kirchlich geprägten Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, die Waffe zu verweigern. Bausoldaten unterstanden trotzdem der Militärgerichtsbarkeit und den Strukturen der Nationalen Volksarmee (NVA). Dieser Militärdienst wurde von Anfang an als „fauler Kompromiss“ wahrgenommen. Die Forderung nach einem Zivildienst in der DDR kamen dementsprechend meist aus den Reihen ehemaliger Bausoldaten. Bausoldaten
In der DDR gab es kein verfassungsmäßiges Recht auf Wehrdienstverweigerung. Auf Druck der evangelischen Kirchen wurde 1964 der waffenlose „Ehrendienst“ innerhalb der Baueinheiten eingeführt. Damit wurde meist kirchlich geprägten Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, die Waffe zu verweigern. Bausoldaten unterstanden trotzdem der Militärgerichtsbarkeit und den Strukturen der Nationalen Volksarmee (NVA). Dieser Militärdienst wurde von Anfang an als „fauler Kompromiss“ wahrgenommen. Die Forderung nach einem Zivildienst in der DDR kamen dementsprechend meist aus den Reihen ehemaliger Bausoldaten.


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