Archiv Bürgerbewegung Leipzig e.V.

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Am 11. Juli 1960 wird eine neue Verfassung erlassen und der bisherige Name Tschechoslowakische Republik (ČSR) in Tschechoslowakische Sozialistische Republik (ČSSR) geändert. Die neue Verfassung schränkt die Slowakei in ihrer bis dato bestehenden Selbstverwaltung durch den slowakischen Nationalrat erheblich ein. Dieser muss seine Kompetenzen nach Prag abgeben. Auch die Beschlüsse der Slowakischen Kommunistischen Partei müssen erst durch die KPČ genehmigt werden.


Staats- und Parteichef Antonín Novotný, der den 1957 gestorbenen Zápotocký ablöste, unterschreibt die neue Verfassung | Quelle: ČTK

Die SED-Propaganda bewertet dieses Ereignis derart, dass die Tschechoslowakei „[…] nunmehr das zweite Land der Welt [ist], das den Aufbau der Grundlagen des Sozialismus abgeschlossen hat und mit der Errichtung der kommunistischen Gesellschaft beginnt.“ (Neues Deutschland, 13.7.1960)


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