Der
Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) setzte im Oktober 1955
einen Ausschuss ein, der überprüfen sollte, welche Konsequenzen
sich aus der besonderen Situation der DDR hinsichtlich eines Rechtsanspruches
auf Kriegsdienstverweigerung ergeben würde. Im Ergebnis präsentierte
der Ausschuss den "Ratschlag zur gesetzlichen Regelung der Kriegsdienstverweigerer".
Dieser wurde im Dezember 1955 an beide deutschen Regierungen versandt. Die
politische Führung der DDR reagierte nicht auf dieses Schreiben. Ein
weiteres Schreiben des Rates der EKD, mit dem Ratschlag anhängig, ging
im Mai 1956 wiederholt an staatliche Stellen. In einem der folgenden Briefwechsel
betonte der Präsident der Volkskammer Dieckmann, dass es nicht notwendig
sei, eine rechtliche Regelung zu schaffen, da es in der DDR keine Wehrpflicht
gebe und der Dienst in der Armee schließlich freiwillig sei.
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