Ratschlag zur gesetzlichen Regelung des Schutzes der Wehrdienstverweigerer

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) setzte im Oktober 1955 einen Ausschuss ein, der überprüfen sollte, welche Konsequenzen sich aus der besonderen Situation der DDR hinsichtlich eines Rechtsanspruches auf Kriegsdienstverweigerung ergeben würde. Im Ergebnis präsentierte der Ausschuss den "Ratschlag zur gesetzlichen Regelung der Kriegsdienstverweigerer". Dieser wurde im Dezember 1955 an beide deutschen Regierungen versandt. Die politische Führung der DDR reagierte nicht auf dieses Schreiben. Ein weiteres Schreiben des Rates der EKD, mit dem Ratschlag anhängig, ging im Mai 1956 wiederholt an staatliche Stellen. In einem der folgenden Briefwechsel betonte der Präsident der Volkskammer Dieckmann, dass es nicht notwendig sei, eine rechtliche Regelung zu schaffen, da es in der DDR keine Wehrpflicht gebe und der Dienst in der Armee schließlich freiwillig sei.


 
Dokumente des Ausschusses der EKD

 
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