Ab
1982/83 wurde mit der vom MfS so genannten "Pflichterfassung"
der Bausoldaten begonnen. Es wurde angewiesen alle Bausoldaten in die Zentrale
Personendatenbank [ZPDB] des MfS einzuspeichern. Wobei derartige Erfassungsbögen
von den jeweiligen HA I der Teilstreitkräfte ausgefüllt und der
Auswertungs- und Kontrollgruppe [AKG] übergeben wurde, die diese dann
einspeicherte. Auch folgend ein Auszug über die Handhabung mit Bausoldaten
bezüglich der Einspeicherung: "Anders und unkompliziert verhält
es sich mit der Kategorie Bausoldat. Hier genügt der einzige Fakt,
dass die betreffende Person Bausoldat ist und als solcher Dienst tut. Liegen
doch op. [operativ] relevante Hinweise vor, werden sie mit erfaßt/indexiert.
Für die lückenlose Erfassung der Bausoldaten in der ZPDB ist die
AKG der HA I verantwortlich (Vereinbarung mit der ZAIG), wenn sie als Bausoldat
in einer Einheit der NVA Dienst tun." (BSTU MfS ASt Leipzig HA I 13
448 Bl.419/420.)
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