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Einführung in das Thema * Ursprünglich verfolgten die alliierten Siegermächte nach dem II. Weltkrieg die Politik der Entmilitarisierung des deutschen Staates. Die zunehmende Konfrontation zwischen Ost und West (Stichpunkte: Berlin-Blockade oder Koreakrieg) beförderte unter anderem in den 1950er Jahren die Remilitarisierung beider deutschen Staaten. Die Nationale Volksarmee (NVA) wurde in Ostdeutschland 1956 aus den Strukturen und dem Personal der Kasernierten Volksarmee in Dienst gesetzt und Westdeutschland stellte Ende des Jahres 1955 die ersten Einheiten der Bundeswehr auf. Dem folgte die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht in der BRD im Jahr 1956 und in der DDR im Jahr 1962. Im Gegensatz zur BRD, die den verfassungsmäßigen Eingang des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung kannte, fehlte eine solche gesetzliche Regelung in der DDR. Ähnlich wie in der BRD stieß in der DDR die Remilitarisierung auf Widerspruch verschiedener gesellschaftlicher Kräfte. Allerdings reagierten überwiegend die evangelische Kirche und deren Gemeinden bzw. Gemeindemitglieder mit Skepsis und Kritik auf die Militärpolitik der SED. Verbunden wurde die Kritik an der Remilitarisierung mit der Forderung nach einem alternativen Dienst. Exemplarisch zu nennen aus diesem Zeitraum seien: das "Friedenswort" (Forderung nach verfassungsmäßigen Eingang des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung) der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Berlin Weißensee von 1950, der "Ratschlag zur gesetzlichen Regelung des Schutzes der Kriegsdienstverweigerer" von 1955 oder das "Memorandum zu den anlässlich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht sich ergebenden Gewissensfragen" von 1962. Nach dem Mauerbau im Jahr 1961 startete die SED mit Hilfe der Jugendorganisation FDJ und der Presse eine Kampagnewerbung zum Zweck des freiwilligen Eintretens in die NVA. In Betrieben, Berufschulen, Hochschulen und Universitäten wurden Jugendliche oftmals unter Druck und Drohungen zu einer "freiwilligen" Bereitschaftserklärung bewegt. Jene Jugendlichen, die sich der Anwerbung widersetzten, wurden durch jeweilige Bildungsinstitutionen in Form von Relegierungen und Exmatrikulationen sanktioniert und zum Teil öffentlich diffamiert. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Januar 1962 bedeutete für Kriegs-dienstverweigerer die Verteidigungsfähigkeit der DDR oder die Kampfkraft der NVA anzugreifen bzw. zu verletzen. So lauteten dann auch die Anklagepunkte bzw. Urteilsbegründungen für die Totalverweigerer. Allerdings wurden nicht alle Kriegsdienstverweigerer im Zeitraum zwischen der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1962 und der Einrichtung der Baueinheiten 1964 verurteilt. Im September 1963 berieten die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates auf ihrer 16. Sitzung über die "Bildung von Arbeitsbataillonen in der Nationalen Volksarmee" und ein Jahr später, am 16. September 1964, trat die "Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung" per Gesetzblatt in Kraft. Die Gründe für die Einrichtung der Bausoldatenregelung waren u.a. die Reaktion auf das Totalverweigererpotential, die militärisch nützlichen Erwägungen der Militärverantwortlichen, das kontinuierliche Drängen der evangelischen Kirche nach dem rechtlichen Schutz für Wehrdienstverweigerer und der Versuch den Vergleich mit der westdeutschen Regelung zu relativieren. Wie die Anordnung über die Aufstellung von Baueinheiten formulierte, konnten Wehrpflichtige, die sich auf "religiöse Anschauungen" oder "ähnliche Gründe" beriefen zu diesem waffenlosen Dienst zugelassen werden. Der offizielle Dienstgrad lautete "Bausoldat" und das militärische Rangabzeichen war ein goldener - später grauer - Spaten auf dem Schulterstück. Eingebunden waren die Waffendienstverweigerer in das reguläre Armeesystem. Die Motive der Bausoldaten waren individueller Art. Sie lassen sich als religiöse, pazifistische und politische Beweggründe mit je persönlichen Lebensreflexionen beschreiben. Anfangs gehörte ein Großteil der Bausoldaten zu den verschiedenen Religionsgemeinschaften, wobei die evangelisch-lutherische Religionszugehörigkeit die Majorität stellte. Ab etwa Mitte der 1970er Jahre wandelte sich die Zusammensetzung der Bausoldaten hinsichtlich der Religionszugehörigkeit und der Motive. Die politischen Beweggründe nahmen zu und die Ablehnung des Gesellschaftssystems der DDR äußerte sich insbesondere anhand derjenigen Bausoldaten, die einen Ausreiseantrag in die Bundesrepublik gestellt hatten. Die Anordnung formulierte zugleich die Aufgaben und Tätigkeiten der Bausoldaten. Demnach sollten sie bei Straßen- und Verkehrsbauten mitarbeiten, Verteidigungs- und sonstige militärische Anlagen ausbauen, Übungsschäden beseitigen und im Katastrophenfall eingesetzt werden. Das skizzierte Arbeitspektrum wurde genauso in der Praxis umgesetzt. Viele Bausoldaten lehnten jedoch die Arbeiten an militärischen Anlagen und die Arbeitsbedingungen in den Großbetrieben der Volkswirtschaft im hohen Maße ab. Dies drückten einige von ihnen mit Arbeits- und Befehlsverweigerung aus. Dies hatte allerdings unmittelbare und negative Folgen für die Betroffenen, wie z.B. Disziplinarstrafen im Militärgefängnis Schwedt. Der Großteil der Bausoldaten nutzte die Möglichkeit mittels des erlaubten Verfassens von persönlichen oder kollektiven Eingaben und Beschwerden (weit mehr als reguläre Wehrpflichtige) an staatliche oder NVA-interne Stellen, um auf spezifische Problemfelder aufmerksam zu machen. Ein weiteres resistentes Verhalten der Bausoldaten waren die Gelöbnisverweigerung oder zumindest das Nicht-Mitsprechen des Gelöbnisses. Während des fast 26jährigen Bestehens der Bausoldatenregelung stiegen die Zahl der Bausoldaten und der sich zu diesem Dienst bereit erklärten Wehrpflichtigen an. Ein Beispiel: im Jahr 1984 dienten etwa 1000 Bausoldaten in den Baueinheiten und im Jahr 1988 stieg die Zahl auf 2206 Bausoldaten. Anzumerken ist, dass nicht alle Wehrpflichtigen, die sich zum Dienst als Bausoldat bereit erklärten, auch einberufen wurden. Bis 1967 war das Verhältnis Einberufener gegenüber Nicht-Einberufener etwa 1:1. Hinzuzuzählen wäre noch die Dunkelziffer derjenigen, die sich als Bausoldat zu dienen bereit erklärten, aber die aus verschiedensten Gründen nicht zugelassen wurden. Im Verhältnis zu den waffentragenden Wehrpflichtigen blieb die Zahl der Waffendienstverweigerer im gesamten Zeitraum der Wirksamkeit der Anordnung vergleichsweise gering. Wie die Bausoldaten seitens der Ideologen des SED-Staates eingeschätzt wurden, verdeutlicht eindringlich das "Lesematerial für staatspolitische Schulung der Bausoldaten". Darin heißt es, dass der Dienst in den Baueinheiten das einzig denkbare und vor der Gesellschaft zu rechtfertigende Zugeständnis sei. Weiterhin gäbe es real auch für gläubige Menschen keinen Anlass den Waffendienst in der NVA abzulehnen. Fast alle jungen Männer, Gläubige und Nichtgläubige würden den Dienst mit der Waffe leisten, insofern sollten die Bausoldaten über die Entscheidung ihrer Altersgefährten ernsthaft nachdenken. Aber auch in der Praxis unterlagen Bausoldaten in der NVA einer besonderen Beachtung. Dazu zählt beispielsweise, dass Bausoldaten - hier bezogen auf den Befehl 11/83 - möglichst nicht in Führungsstellen, Sperrzonen, Stabs- und Lehrgebäuden, dort, wo sich geheime Informationen befanden, bei Verwaltungsarbeiten, in Bereichen der Vernichtung von Schriftgut und weiters mehr eingesetzt werden sollten. Die Bestimmungen der Zulassung zum Bausoldatendienst waren den künftigen Bausoldaten nicht zugänglich und wurden durch die Wehrbehörden scheinbar willkürlich entschieden. Bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Willkür insofern zielgerichtet, als die Behörden versuchten, die Waffendienstverweigerung zu lenken. Die Wehrkreiskommandos und die jeweiligen militärischen Vorgesetzten und auch zivile Mitarbeiter der NVA arbeiteten mit dem militär-internen Staatssicherheitsdienst, der Verwaltung 2000, zusammen. Dieser versuchte mit den verschiedensten Mitteln der "geheimdienstlichen Palette" (Operative Vorgänge, Postkontrollen, Elektroakustische Abhörungen, Durchdringung mit Inoffiziellen Mitarbeitern, selbst konspirative Wohnungs-durchsuchungen während der Wehrdienstzeit am Heimatort sind aktenkundig) das kritische Potential in den Baueinheiten zu kontrollieren. Einige Bausoldaten wurden nach der Ableistung des Wehrdienstes weiter durch jeweilige Kreisdienstsstellen des Ministeriums für Staatssicherheit beobachtet und diese beeinträchtigten, teils mit erheblichen Einschränkungen, die weitere Lebensplanungen und Lebensgestaltungen von ehemaligen Bausoldaten. Ein besonderes Problem stellte der oftmals verwehrte Zugang zu höheren Bildungsgängen dar. Unterstützung fanden die religiös motivierten Bausoldaten durch die jeweiligen Kirchen und Religionsgemeinschaften durch Information zum Thema Wehrdienst / Wehrdienstverweigerung und "Quasi-Militärseelsorge". Die katholische Kirche distanzierte sich anfangs von der Wehrdienstverweigerung und die Einstellung hierzu liberalisierte sich zunehmend. In charakteristischer Weise nahm sich die evangelische Kirche der Wehrdienstverweigerung an, woran teilweise auch nichtkonfessionelle Bausoldaten partizipierten. Exemplarisch zu nennen sei der Einsatz des Vorsitzenden der Konferenz der Ev. Kirchenleitung Bischof Hempel im Jahr 1983 für Bausoldaten, die nicht Kirchenmitglieder waren. Hempel erwirkte beim Staatssekretär für Kirchenfragen die Überstellung von einigen Wehrpflichtigen, die ihren Dienst als Bausoldat leisten wollten und in die regulären Truppen einberufen wurden, in die Baueinheiten. Dabei verwies er ausdrücklich darauf hin, dass die Anordnung auch die Formulierung aus ähnlichen Gründen kennt. Seit Einrichtung der Baueinheiten versuchten sich politisch-aktive Bausoldaten durch die spezifischen Problembereiche der Bausoldatenregelung zum Ziel der Dokumentation, Information und Kommunikation zu versammeln bzw. zu organisieren. Das Spektrum reichte von Zusammenkünften in privaten Wohnungen über jährliche Zentraltreffen in Leipzig bis zu institutionellen Formen wie etwa verschiedene Friedenseminare in der DDR oder das "Studienreferat Friedensdienst beim Bund der Evangelischen Kirchen". Bausoldaten betätigten sich auch aktiv in den verschiedensten politisch alternativen Gruppen, die im Raum der Kirche agierten. Während der Demonstrationen im Herbst 1989 war neben anderen freiheitlichen und demokratischen Forderungen auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auf den Transparenten zu lesen. Im Zuge dieser Geschehnisse kündigte die SED-Führung im November 1989 eine zivile Regelung für Wehrdienstverweigerer an. Am 1. März 1990 trat die "Verordnung über den Zivildienst in der DDR" in Kraft. Ehemalige Bausoldaten gelten in der Bundesrepublik als anerkannte Kriegsdienstverweigerer im Sinne des Grundgesetzes. Bausoldaten, die während ihrer Dienstzeit wegen Befehlsverweigerung zu Haft in Militärgefängnissen verurteilt wurden, sind zum Teil bis jetzt noch nicht rehabilitiert worden. * Auf exakte Quellenverweise bzw. Literaturangaben wird im Folgenden verzichtet. Diese kurze Einführung in das Thema beruht auf den in der Literaturliste angegeben Publikationen und eigener Recherchen. Andreas Pausch |